Konditionen für die Teilnahme an BIKE-TEILE
Anmeldung unter Angabe der Firmendaten Die wichtigste Voraussetzung zur Teilnahme an BIKE-TEILE, das heißt zum Verkauf von Kraftradteilen, ist ein angemeldetes Gewerbe zum Handel mit motorisierten Zweirädern deren Zubehör und/oder von Bekleidung für Zweiradfahrer. Verwenden Sie für die Anmeldung bitte ausschließlich eines der zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare (siehe Vorseite). Nachdem die Anmeldung vorgenommen und geprüft wurde, erhalten Sie Zutritt zur passwortgeschützten Teile-Verwaltung.
Teilnahmegebühren Nach jedem Monat berechnen wir Ihre monatliche Teilnahmegebühr gemäß der folgenden Preisstaffel:
0 bis 49 eingetragene Waren: 10,00 EUR netto 50 bis 199 eingetragene Waren: 25,00 EUR netto 200 bis 999 eingetragene Waren: 45,00 EUR netto 1.000 bis 4.999 eingetragene Waren: 75,00 EUR netto 5.000 bis 9.999 eingetragene Waren: 95,00 EUR netto 10.000 bis 14.999 eingetragene Waren: 120,00 EUR netto 15.000 bis 19.999 eingetragene Waren: 140,00 EUR netto 20.000 bis 25.000 eingetragene Waren: 160,00 EUR netto über 25.000: pro 5.000 zusätzliche 10,00 EUR netto
Weitere Kosten fallen nicht an. Keine Einrichtegebühr, keine Vermittlungsprovisionen.
Bankeinzug Nach jedem Monatswechsel stellen die Teilnahmegebühr gemäß der obigen Staffel in Rechnung. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Bankeinzugsermächtigung. Den passenden Vordruck finden Sie beim Anmeldeformular. Von uns erhalten Sie zu jedem erfolgten Einzug einen schriftlichen Beleg. Eine Anmeldung ohne Ermächtigung zum Bankeinzug ist nicht möglich.
Preisangaben Beachten Sie, dass bei Verkäufen über das Internet von Gesetz wegen Brutto-Preise anzugeben sind! Das bedeutet, dass Sie dem Kunden gegenüber nicht zusätzlich nochmals Mehrwertsteuer auf den angezeigten Preis aufschlagen dürfen! Differenzbesteuerung (§25a UStG) oder Mehrwertsteuer-Ausweis als Kleinunternehmer (§19 UStG) können eigens ausgeweisen werden.
Bestandspflege Nimmt ein Kunde eine Bestellung vor, dann wird die somit verkaufte Ware gleichzeitig aus dem Bestand zu verkaufender Waren entfernt (im Archiv der Teile-Verwaltung wird verkaufte Ware gesondert angezeigt). Andererseits kann es vorkommen, dass Sie einem Kunden die online angebotene Ware in Ihrem Ladenlokal vor Ort und unabhängig von einer Vermittlung verkaufen. Beachten Sie, diese Ware möglichst sofort aus dem Online-Bestand zu entfernen!
Händler-zu-Händler-Verkauf In Ihrer Teileverwaltung befindet sich eine zusätzliche Übersicht, in welcher gesonderte Konditionen für einen Händler-zu-Händler-Verkauf ausgewiesen sind. Auch wenn Sie selber keine Waren über BIKE-TEILE anbieten möchten, lohnt sich Ihre Anmeldung schon alleine, weil Sie so Zugriff auf die Händlerkonditionen erhalten!
Verfallsdatum Jeder eingetragenen Ware wird automatisch ein Verfallsdatum von acht Wochen Laufzeit zugeordnet. Wird die Ware nicht binnen acht Wochen verkauft, dann erscheint bei der Ware ein entsprechender Hinweis. Darin wird der Kunde aufgefordert, Sie zu fragen, ob die Ware noch verfügbar ist. So aufmerksam gemacht, nutzen Sie bitte eine der angebotenen Aktualisierungsfunktionen in Ihrer Teile-Verwaltung.
Kundendaten Mit eingehenden Bestellungen erhalten Sie die vollen Kontaktdaten Ihrer Kunden. Die Daten dienen dazu, die Bestellung abzuwickeln, bzw. den Kunden nachlaufend in Fragen zu betreuen, welche im Zusammenhang stehen. Sie willigen darin ein, die Kundendaten nicht an unbefugte Dritte weiter zu geben. Sie erhalten zudem die E-Mailadressen der täglichen Gesuche - auch hier willigen Sie darin ein, diese Adressen nicht anderweitig als zur Beantwortung der Gesuche zu verwenden.
Hausrecht Bei allen Aktionen auf BIKE-TEILE besitzt und behält die BIKE-TEILE GmbH als Betreiberin das uneingeschränkte Hausrecht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Über die "Konditionen für die Teilnahme an BIKE-TEILE" hinaus gelten für den grundsätzlichen Geschäftsverkehr zwischen Ihnen und der BIKE-TEILE GmbH die Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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